PDZ Psycho diagnostisches Zentrum
Personalauswahl







Qualität in der Personalauswahl
ist messbar und justiziabel

Wie eicht man eine Wasserwaage? Wie einen Stromzähler?
Wie eine Stoppuhr? Ganz ähnlich wie ein Verfahren zur Personalauswahl:
Für das Instrument ist jeweils nachzuweisen, dass es gültige Ergebnisse
objektiv und zuverlässig ermittelt.

Die ‚Eichvorschriften’ und Gütekriterien für Verfahren der Personalauswahl
beschreibt seit 2002 die DIN 33430 „Anforderungen an Verfahren und deren
Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen“. Für Anbieter und
Personalentscheider ist die Einhaltung dieser DIN bislang freiwillig. Ab 2011
wird nach aktuellem Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz jeder
Arbeitgeber verpflichtet, Eignungstests nur noch „nach wissenschaftlich anerkannten Methoden durchzuführen“.

Das PdZ erläutert, prüft und bescheinigt die Konformität der Auswahl-
verfahren mit diesen Anforderungen. Denn eine nachweislich hohe
Treffsicherheit und Fairness schützt künftig nicht nur vor Gericht,
sondern auch vor Fehlinvestitionen bei der Stellenbesetzung.